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Batterieverordnung

Nach Artikel 1, §18 und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009.

Einige unserer Geräte enthalten Batterien oder Akkumulatoren.

Diese fünf Batteriearten dürfen nicht wieder aufgeladen werden:

  • Alkali-Mangan-Batterie
  • Zink-Kohle-Batterie
  • Zink-Luft-Batterie
  • (einmal entladbare) Lithium-Batterie
  • Silberoxid-Batterie

Diese vier Batteriearten sind wieder aufladbar:

  • Nickel-Cadmium-Batterie
  • Nickel-Metallhydrid-Batterie
  • (wiederaufladbare) Lithium-Batterie
  • Blei-Batterie

Sind die Batterien „leer“ oder lassen sich die Akkus nicht mehr aufladen, dürfen Sie nicht in den Hausmüll.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie die Batterien/Akkus im Handel oder an den Recyclinghöfen der Kommunen ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben Sie bei Lithium-Batterien die Pole ab.

Alle Batterien und Akkus werden wieder verwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wieder gewinnen. Batterierecycling ist die leichteste Umweltschutzübung der Welt.

Vielen Dank fürs Mitmachen.

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen auf den Batterien stehen für:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

batterieverordnung

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben ( die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten! ), an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.

Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Internethandel Reinartz e.K.
Im Gewerbegebiet 2
52379 Langerwehe

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz.

Informationen zu unseren Rücknahmepflichten

nach dem Elektrogesetz(ElektroG). Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten:

batterieverordnung

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- undElektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben.Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen. Ihre Altgeräte können Sie kostenlos an folgenden Erfassungsstellen abgeben: Alexander Schmid, An der Hausener Str. 5, 89367 Waldstetten.